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Ersthelfer der Gemeinden aus dem Bezirk trafen sich zur Fortbildung

 

(10. November 2024) Velbert-Mitte. An diesem Sonntagvormittag trafen sich die Ersthelferinnen und Ersthelfer aus den Gemeinden des Bezirks Bergisches Land zu ihrer jährlichen Fortbildung. Priester Dr. Andreas Amthor, von Beruf praktischer Arzt und Beauftragter für den Sanitätsdienst im Bezirk, hatte sie nach Velbert-Mitte eingeladen.

Rechtliche Grundlagen

Der Sanitätsdienst in der Gebietskirche Westdeutschland ist seit dem 21. Februar 2023 durch die „Richtlinie für den Sanitätsdienst“ geregelt. Diese Richtlinie erhielten die Teilnehmer bereits im Vorfeld der Veranstaltung zur Vorbereitung.

An die Einhaltung dieser Regelungen der Richtlinie ist auch der Versicherungsschutz der Verwaltungsberufsgenossenschaft gebunden, den alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen im Rahmen ihres kirchlichen Einsatzes haben.
Im Unterschied dazu sind bei Unfällen in der Regel durch die Unfallversicherung unserer Gebietskirche und bei Notfällen durch die private Krankenversicherung des Notfallpatienten die Kosten gedeckt.

Organisation

In jeder Gemeinde wird sichergestellt, dass es mindestens einen ausgebildeten Ersthelfer gibt. Pro Bezirk gibt es einen Beauftragten für den Sanitätsdienst (idealerweise auch einen Stellvertreter), der mit dem Sanitätsdienstkoordinator der NAK West zusammenarbeitet. Im Bezirk Bergisches Land ist Dr. Andreas Amthor der Bezirksbeauftragte und Dennis Siebel sein Stellvertreter.

Maßnahmen - Empfehlungen

Das gemeinsame Treffen der Ersthelferinnen und Ersthelfer war mit circa 30 Teilnehmern von maximal 80 möglichen Teilnehmern besucht. Durch einige weitere Veranstaltungen an diesem Sonntag im Bezirk waren etliche verhindert. Dr. Amthor formulierte kurz die Aufgabenbereiche des Sanitätsdienstes in den Gemeinden mit Hinweisen zu: Was dürfen wir und was dürfen wir nicht.

Dr. Amthor fasste die wesentlichen Punkte wie folgt kurz zusammen:

  1. Rotes Notfallschild (Anlage 1 der Richtlinie):
    bitte in allen Gemeinden aktualisieren und aushängen
  2. Notfallmanagement (Verhalten im Notfall) Punkt 5 in Gemeindestunden erklären
  3. nächste Ersthelferschulung findet am Samstag, 01.02.2025 von 10Uhr bis 17Uhr statt; Ort wird noch bekannt gegeben.
  4. Vorsteherversammlung wird von mir besucht; Termin noch offen.

Ersthelferschulung/Weiterbildung

Alle zwei Jahre muss die Ersthelferschulung aufgefrischt werden. Die Ersthelfer informieren hierzu frühzeitig den Bezirksbeauftragten Sanitätsdienst. Schulungen werden ausschließlich über ihn organisiert.

Einsätze

Jede Erste-Hilfe-Leistung und jedes Unfallereignis müssen über den Bezirksbeauftragten Sanitätsdienst an die Kirchenverwaltung mit festgelegtem Formular gemeldet werden.

Der Gottesdienst

Das Treffen begann am Morgen mit einem Gottesdienst. Priester Andreas Amthor, Bezirksbeauftragter für den Sanitätsdienst im Bezirk Bergisches Land, hielt die Predigt. Grundlage für die Predigt war Bibelwort aus dem Matthäusevangelium Kapital 24, 40.41.

In seiner Predigt behandelte er das Thema der Wiederkunft Christi. Er stellte die Frage, in welchen Lebenssituationen der wiederkommende Herr die Seinen zu sich entrücken werde. Dabei wurde betont, dass die Menschen sich in unterschiedlichsten Lebenslagen befinden können und mit unterschiedlichsten Problemen belastet sind. Diese Überlegungen sollten die Gläubigen zu der Erkenntnis führen, dass uns Menschen das Urteil über andere nicht zusteht. Vielmehr wird Gott die Menschen nach ihrem Glauben und ihrer Liebe zu ihm sowie zu ihren Mitmenschen (dem Nächsten) richten.
In seinem Predigtbeitrag vertiefte Priester Volker Lömm aus der Gemeinde Mettmann den Unterschied zwischen den verschiedenen Menschenpaaren ein. Er erklärte, dass diejenigen, die angenommen wurden, in großer Treue zu Gott standen.

13. November 2024
Text: Andreas Amthor, Reiner Krempf
Fotos: Reiner Krempf

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  • 2023 0221 Richtlinie Sanitätsdienst
  • 2023 0221 Richtlinie Sanitätsdienst - Anlage 1
  • 2023 0221 Richtlinie Sanitätsdienst - Anlage 2
  • 2023 0221 Richtlinie Sanitätsdienst - Anlage 3
Tragedecke für Notfälle
Notrufplan - Aushang
Verbandblatt - 2023 0221 Richtlinie Sanitätsdienst
Sanitätsmaterialliste - 2023 0221 Richtlinie Sanitätsdienst
 

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