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Lebensretter aufgefrischt –
Ersthelfende vertiefen ihr Wissen im Bergischen Land

 

Wie reagiere ich richtig in einem medizinischen Notfall? Mit dieser Frage setzten sich am 1. Februar 2025 insgesamt 38 ausgebildete und angehende Ersthelfende in Wuppertal-Elberfeld auseinander. Unter der Anleitung einer Sanitätsfachkraft frischten sie ihr Wissen in einer speziellen Erste-Hilfe-Fortbildung für kirchliche Ersthelfende auf. Im Bezirk Bergisches Land engagieren sich über 90 Ehrenamtliche in 20 Gemeinden für schnelle Hilfe im Notfall.

Ausbildungsteam und Inhalte

Dr. Andreas Amthor, Bezirksbeauftragter für Ersthelfende im Bezirk Bergisches Land und niedergelassener Hausarzt in Wülfrath, konnte Torsten Rüter als Referenten für diese Fortbildung gewinnen. Rüter ist Rettungssanitäter, Dozent und Inhaber des Unternehmens SAN-TEACH mit Sitz in Werther. Beide engagieren sich zudem in der Seelsorge und sind als Priester in der Neuapostolischen Kirche tätig.

Während der Schulung wurden sowohl theoretische als auch praktische Inhalte rund um die Erste Hilfe vermittelt. Dazu gehörten die stabile Seitenlage, Wiederbelebungsmaßnahmen und der sichere Patiententransport.

Rechtliche Grundsätze

In Deutschland sind Unternehmen verpflichtet, Ersthelfer auszubilden und vorzuhalten. Das Gleiche gilt auch für Kirchen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift (DGUV Vorschrift 1) sowie im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt.
In jeder Gemeinde wird sichergestellt, dass es mindestens zwei ausgebildete Ersthelfer gibt.

Maßnahmen, die Ersthelfende dürfen

Ersthelfende dürfen in Deutschland alle Maßnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes ergreifen, die erforderlich sind, um Leben zu retten und gesundheitliche Schäden zu minimieren. Das sind:

  1. Absichern der Unfallstelle (z. B. Warnblinkanlage, Warndreieck aufstellen)
  2. Notruf absetzen: (112 anrufen, wichtige Informationen weitergeben: Wo, Was, Wie viele Verletzte, Welche Verletzungen,Warten
  3. Lebensrettende Sofortmaßnahmen:
  • Bewusstseinskontrolle (Ansprache, Reaktion prüfen)
  • Atemkontrolle (Sehen, Hören, Fühlen)
  • Stabile Seitenlage (bei Bewusstlosigkeit mit normaler Atmung)
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) (bei Atemstillstand)
  • Blutungen stillen (Druckverband anlegen)
  • Wundversorgung (z. B. sterile Abdeckung)
  • Betreuung und Beruhigung des Verletzten

Grenzen der Maßnahmen

Ersthelfende dürfen keine invasiven Maßnahmen (z. B. Injektionen, Intubationen) durchführen. Medikamente dürfen nur verabreicht werden, wenn Betroffene sie selbst mitbringen und einnehmen können. Maßnahmen, die über die Erste-Hilfe-Schulung hinausgehen, sind medizinischem Fachpersonal vorbehalten.

Wer in einer Notlage Erste Hilfe leistet, ist rechtlich abgesichert: Nach § 680 BGB haften Helfende nur bei grober Fahrlässigkeit. Zudem besteht nach § 323c Strafgesetzbuch (StGB) in Deutschland die Pflicht, Erste Hilfe zu leisten.

SAMPLE-Schema: Strukturierte Notfallanamnese

Ein bewährtes Schema zur strukturierten Anamnese von Notfallpatienten ist das SAMPLE-Schema. Es hilft Ersthelfenden und Rettungskräften, schnell und gezielt wichtige Informationen zu erfassen:

  • S –>     Symptome, Beschwerden/Schmerzen
  • A –>     Allergien
  • M –>    Medikamente
  • P –>     Präerkrankung (Vorerkrankungen)
  • L –>     Letzte Nahrungsaufnahme
  • E –>     Ereignisse vor dem Notfall

Methodischer Ablauf der Ersten Hilfe

Der methodische Ablauf der Ersten Hilfe folgt einer strukturierten Reihenfolge, um sicherzustellen, dass Helfende die Situation schnell erfassen und gezielt handeln. Die wichtigsten Schritte lassen sich in 4 Hauptphasen unterteilen:

  1. Sicherheit gewährleisten
  2. Lagebeurteilung und Notruf (112)
  3. Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  4. weitere Erste-Hilfe Hilfemaßnahmen, bis der Rettungsdienst eintrifft

MERKFORMEL: Schützen – Bewusstsein prüfen – Atemkontrolle – Notruf – Lebensrettende Maßnahmen

Praktische Übungen

Am Nachmittag stand der praktische Teil der Fortbildung im Mittelpunkt. Die Teilnehmenden übten die stabile Seitenlage, Wiederbelebung und den sicheren Transport eines Notfallpatienten. Unter der professionellen Anleitung von Torsten Rüter setzten einige mutig ihr erworbenes Wissen in die Praxis um. Besonders wichtig war es, die natürliche Hemmschwelle zu überwinden und sich im Ernstfall sicher zu fühlen.

Neue Stellvertreter für die Bezirksarbeit gefunden

Andreas Amthor kann aufatmen: Nach langer Suche hat er endlich Unterstützung für seine Bezirksarbeit gefunden – und möglicherweise sogar seine zukünftige Nachfolge. Ute und Jens Waschwill aus Hückeswagen ließen sich durch die Fortbildung inspirieren und entschieden sich, sich künftig im Sanitätsdienst auf Bezirksebene zu engagieren.

So verlief der Tag

Die Veranstaltung begann um 10 Uhr mit einer Begrüßung und einem gemeinsamen Gebet. Einige Teilnehmende waren bereits früher angereist und nutzten die Zeit für einen informellen Austausch. Zum Mittagessen, das pünktlich um 13 Uhr von einer örtlichen Pizzeria geliefert wurde, kamen die Gäste bei guter Verpflegung und anregenden Gesprächen zusammen. Den Abschluss der Fortbildung bildete um 17.30 Uhr ein gemeinsames Gebet, begleitet von guten Wünschen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Bezirk.

Ankündigung

Der nächste Fortbildungstermin mit Torsten Rüter steht schon fest: 31. Januar 2026 in Wuppertal-Elberfeld.

3. Februar 2025
Text: Andreas Amthor, Reiner Krempf, Torsten Rüter
Fotos: Reiner Krempf

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  • Verbandblatt Vorlage
  • DGUV Information 204 007
Moderatoren Torsten Rüter und Dr. Andreas Amthor
Priester Torsten Rüter - SanTeach Lehrinstitut
Priester Dr. Andreas Amthor - praktischer Arzt mit Hausarztpraxis in Wülfrath
Das Plenum 1
Das Plenum 2
Das PLenum 3
Moderation Torsten Rüter
Verbandskasten in den Gemeinden
Anschauen - Ansprechen - Anfassen
Teilnehmerin probt Ansprache
Teilnehmerin probt "Ansprache / Anfassen"
Teilnehmerin probt Atmungskontrolle
Teilnehmerin bei der Kopfjustierung
Teilnehmerin stabilisiert die Kopfhaltung
Teilnehmerin probt die Seitenlage
Teilnehmerin bei der Atmungskontrolle
Atmungskontrolle
Wiederbelebung
Wiederbelebung "Mund-zu-Mund-Beatmung
Dreamteam mit Grundlagenwissen
Tragetuch für den Abtransport wird aufgeschlagen und erklärt
Das Tragetuch für den Abtransport wird ausgerollt
fachmännisches Anheben der Notfallpatientin
Notfallpatientin wird angehoben und auf dem Tragetuch platziert
Aufrichten der Notfallpatientin
Aufnahme des Tragetuchs
gesicherter Patiententransport
gesicherter Transport aus den Bankreihen zur Lagerung auf die Krankentrage
Ablage auf die Krankentrage
Ausrichten auf der Krankentage
Bezirksbeauftragte Sanitätsdienst m Bergischen Land: Dr. Andreas Amthor, Ute Waschwill, Jens Waschwill
Gruppenbild von der Empore
Gruppenbild
Fotoprotokoll 1
Fotoprotokoll 2
Fotoprotokoll 3
Fotoprotokoll 4
Fotoprotokoll 5
Paragraph 10 Arbeitschatzgesetz
 

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