Mettmann, Am Donnerstagabend, 1. März 2018, feierte Apostel Wolfgang Schug einen Gottesdienst in der Gemeinde Mettmann.
Als Grundlage diente das Wort aus Psalm 65, Vers 2-5: "Gott, man lobt dich in der Stille zu Zion, und dir hält man Gelübde. Du erhörst Gebet; darum kommt alles Fleisch zu dir. Unsre Missetat drückt uns hart; du wollest unsre Sünde vergeben. Wohl dem, den du erwählst und zu dir lässest, dass er in deinen Vorhöfen wohne; der hat reichen Trost von deinem Hause, deinem heiligen Tempel."
Apostel Schug ging auf das Lied des Chores ein: "Komm` her, freu dich mit uns, ... denn der Herr will unter uns sein.." und fragte: "Sind wir uns bewusst, dass wir hier sind, um Gott zu begegnen? Auch in Bruder und Schwester begegnen wir Jesus Christus".
Bischof Ulrich Götte nahm in seinem Predigtbeitrag Bezug auf die eisigen Temperaturen der letzten Tage und wünschte der Gemeinde, dass sie im Gottesdienst die wohtuende Wärme in der Seele empfindet, die Gott durch seine Liebe schenkt.
Vor der Aussonderung des heiligen Abendmahls erklärte der Apostel, dass Gott alle Menschen liebe und lud dazu ein, sich bewusst zu machen, vor welch mächtige Aufgabe uns Gott stelle. Als Christen haben wir den Anspruch, vergebungsbereit zu sein. Wir sollen das Evangelium allen Menschen zur Verfügung stellen, dazu gehören u.a. auch solche, die schwere Verbrechen begangen haben. Gottes Gnade wird allen Menschen angeboten, aber es ist ein Segen für den, der diese auch erkennen und ergreifen kann.
Diakon R. Jobs wurde im Rahmen des Gottesdienst in den Ruhestand versetzt. Apostel Schug dankte Diakon Jobs für seine treue und liebevolle Arbeit über 22 Jahre. Er sei immer mitten in der Gemeinde gewesen, ohne sich selbst in den Mittelpunkt zu stellen und habe eine besondere Güte ausgestrahlt.
Anschließend wurde für die Gemeinde Mettmann ein neuer Priester ordiniert. Diakon Christian Pausch empfing das Priesteramt. Apostel Schug sagte bei der Amtseinsetzung: "Gott erwählt nicht immer die Starken, oder die Stärksten, aber er stärkt die Erwählten." Die Amtsvollmacht des Priesteramtes in der Neuapostolischen Kirche umfasst im Besonderen die Durchführung von Gottesdiensten (Wortverkündigung, Freisprache von den Sünden, Feier des Sakraments des Heiligen Abendmahls) sowie die Durchführung des Sakraments der Heiligen Wassertaufe und weitere Segenshandlungen.